Kosten

 

Gesetzliche Krankenkassen

Nach schriftlicher Behandlungsbewilligung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die gesamten Sitzungskosten für die Dauer der genehmigten Psychotherapie. Hierzu muss lediglich einmal pro Quartal die Krankenversichertenkarte in der Praxis eingelesen werden.

 

Private Krankenkassen

Die Leistungen der privaten Krankenkassen sind nicht einheitlich geregelt. Je nach Leistungsspektrum der Versicherung bzw. der individuellen Vereinbarung zwischen Versicherer und Versichertem werden die Kosten für eine Psychotherapie komplett, teilweise oder gar nicht erstattet. Viele private Krankenkassen erstatten aber - oft in voller Höhe - eine ambulante Psychotherapie, sofern diese nach einem wissenschaftlich anerkannten Richtlinienverfahren durchgeführt wird. Die in dieser Praxis durchgeführte tiefenpsychologich fundierte Psychotherapie ist ein solch wissenschaftlich anerkanntes Richtinienverfahren. In jedem Fall sollte sich der Versicherte schon vor Beginn der Probatorik schriftlich die Finanzierungshöhe einer solchen Psychotherapie von der Versicherung bescheinigen lassen.

 

Beihilfe

Die für Beamte, Soldaten und Berufsrichter und deren Familienangehörige - soweit letztere nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind - geltende Beihife übernimmt je nach Familiensituation sowie Landes- bzw. Bundesrecht in der Regel 50 bis 80 % der ambulanten Psychotherapiekosten. In jedem Fall sollte sich der Beihilfenehmer schon vor Beginn der Probatorik schriftlich die Finanzierungshöhe einer solchen Psychotherapie von der Beihilfestelle bescheinigen lassen.

 

Selbstzahlung

Als Selbstzahler muss jede Psychotherapiesitzung selbst liquidiert werden. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).